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Das E-Rezept im Sanitätshaus

Sie haben Fragen zum E-Rezept?

Wir helfen Ihnen weiter

Das elektronische Rezept (E‑Rezept) ist seit dem Jahr 2022 für Ärzte und Apotheken verpflichtend. Das Hauptziel besteht darin, den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Patienten, Apothekern und Vertretern von Krankenkassen zu digitalisieren und das Papierrezept durch ein elektronisches Format zu ersetzen. Ab Januar 2027 wird auch die Verordnung von Hilfsmitteln - die sogenannte elektronische Verordnung (eVo) - zum Standardverfahren für Sanitätshäuser. Die Ausstellung des E‑Rezepts erfolgt weiterhin durch Ärzte und ermöglicht wie bisher die Einlösung im Sanitätshaus Ihrer Wahl. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Rezept entweder in Papierform oder vorab als digitale Kopie an uns senden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Hochladen des Rezepts lediglich eine Möglichkeit ist und keinen persönlichen Besuch zur individuellen Versorgung ersetzt. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind nach wie vor gerne für Sie da, um Ihre speziellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Erleben Sie jetzt schon die Zukunft des Rezepteinlösens und profitieren Sie von unserem Service!

Wie soll ab 2027 das Verfahren aussehen?

Das E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte

Ab dem 01.01.2027 bieten wir gesetzlich Versicherten eine komfortable Option an, ihre Rezepte mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ohne eine spezielle PIN einzulösen. Das bedeutet, dass Sie Ihre verschriebenen Hilfsmittel problemlos über eine Videosprechstunde oder telefonisch bestellte Folgerezepte einlösen können, ohne erneut die Arztpraxis aufzusuchen.

Unser fachkundiges Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei sämtlichen auftretenden Fragen.

E-Rezept über Ihr Smartphone

Gesetzlich Krankenversicherte haben verschiedene Möglichkeiten, die E-Rezept-App zu nutzen. Eine Option besteht darin, eine spezielle Anwendung auf einem Smartphone mit NFC-Funktion zu installieren. Alternativ kann auch eine Version der App von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden. Die Verwendung der E-Rezept-App bietet zahlreiche Vorteile. Wenn jemand bereits ein Rezept hat und im gleichen Quartal ein Folgerezept benötigt, kann man die Arztpraxis bitten, das Folgerezept direkt über die App an das Smartphone zu senden.

Lassen Sie sich Ihr E-Rezept ausdrucken.

Selbst für Personen, die kein Smartphone oder keine elektronische Gesundheitskarte mit PIN besitzen, besteht eine praktikable Möglichkeit, das E-Rezept zu nutzen. In solchen Fällen erhalten Patienten einen Ausdruck auf Papier. Dieser enthält jedoch nicht das tatsächliche Rezept, sondern lediglich einen digitalen Schlüssel, der auch als E-Rezept-Token bekannt ist. Der Token allein ist gültig und bedarf keiner händlichen Unterschrift des Arztes. Mit Hilfe dieses Schlüssels kann Ihr Sanitätshaus das ursprüngliche digitale Rezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.

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